Brandschutz · Häufige Fragen
Was Kunden uns am häufigsten fragen.
Prüfintervall, Pflicht, Kosten, Dauer, alte Geräte – die Antworten. Wenn Ihre Frage fehlt: anrufen.
Wie oft muss ein Feuerlöscher überprüft werden?
Tragbare Feuerlöscher sind in Österreich alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu überprüfen; Grundlage ist die ÖNORM F 1053. Das Datum der nächsten Prüfung steht auf der Prüfplakette – oder Sie rechnen es mit unserem Prüftermin-Rechner aus.
Gilt die Prüfpflicht auch für mich privat?
Für Betriebe ist die Instandhaltung der Löschhilfen Pflicht (ArbeitnehmerInnenschutz, Arbeitsstättenverordnung). Für Privathaushalte gibt es keine Kontrolle – aber denselben Grund: Ein Löscher, der jahrelang unbeachtet hängt, soll im Ernstfall in Sekunden funktionieren. Deshalb empfehlen wir das gleiche Intervall, und Versicherungen fragen im Schadensfall durchaus nach dem Zustand der Geräte.
Wer darf Feuerlöscher überprüfen?
Nur sachkundige Personen mit entsprechender Ausbildung. Markus Loss ist Sachkundiger nach ÖNORM F 1053 (Bundesverband der Brandschutztechniker Österreichs) und besitzt die Gewerbeberechtigung für Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern. Ein Blick auf die Plakette oder ein Rütteln am Gerät ist keine Prüfung.
Kommen Sie zu uns oder müssen wir die Geräte bringen?
Beides ist möglich. In der Regel kommen wir zu Ihnen – Prüfstand, Ersatzteile und Löschmittel sind im Servicefahrzeug, die Geräte bleiben im Haus und der Betrieb läuft weiter. Braucht ein Gerät mehr als das, was vor Ort geht, nehmen wir es mit in die Werkstatt – je nach Problem, und immer nach Absprache.
Wie lange dauert ein Servicetermin?
Pro Gerät wenige Minuten – ein Betrieb mit zwanzig Löschern ist meist an einem Vormittag erledigt. Sie müssen niemanden abstellen: Ein Ansprechpartner, der die Standorte zeigt, genügt.
Was kostet die Überprüfung?
Das hängt von Anzahl und Art der Geräte, vom Löschmittel und von der Anfahrt ab – deshalb nennen wir keinen Pauschalpreis, sondern machen Ihnen vorab ein klares Angebot: pro Gerät, ohne versteckte Positionen, ohne Überraschung auf der Rechnung. Was bei der Prüfung zusätzlich nötig wird, machen wir nur nach Rücksprache. Standort und ungefähre Anzahl Geräte genügen für das Angebot.
Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?
Dann sagen wir Ihnen, warum – und was es kostet, es wieder in Ordnung zu bringen. Oft reicht eine Befüllung oder ein Ersatzteil. Lohnt sich das bei einem alten Gerät nicht mehr, empfehlen wir ehrlich ein Neugerät. Nichts wird ausgetauscht, ohne dass Sie es freigegeben haben.
Welche Marken warten Sie?
Gängige Fabrikate nach ÖNORM EN 3 werden geprüft und befüllt. Wenn sich eine Instandsetzung nicht mehr lohnt, sagen wir das offen und bieten ein passendes Neugerät an.
Wie viele Feuerlöscher brauche ich?
Das hängt von Fläche, Brandgefährdung und Nutzung ab – für Betriebe gibt die TRVB 124 F den Rahmen vor (Löscheinheiten je Grundfläche und Gefährdung). Wir schauen uns das gemeinsam an und legen fest, wie viele Geräte welcher Art wo hängen sollten. Das ist Teil der Beratung und kostet Sie nichts extra.
Was mache ich mit alten oder ausgemusterten Löschern?
Bitte nicht in den Restmüll – Feuerlöscher stehen unter Druck. Wir nehmen Altgeräte beim Termin mit und entsorgen sie fachgerecht; das gilt auch für Geräte, die wir durch neue ersetzen.
Prüftermin oder Angebot?
Standort und ungefähre Anzahl Geräte genügen – den Rest klären wir am Telefon.