Brandschutz · Befüllung & Instandsetzung

Einmal benutzt? Dann gehört er befüllt – nicht entsorgt.

Nach jedem Einsatz, auch nach einem kurzen Sprühstoß, muss ein Feuerlöscher neu befüllt werden – und wenn das Löschmittel seine Haltbarkeit erreicht hat. Wir befüllen, tauschen Verschleißteile und prüfen den Behälter: vor Ort, mit Prüfplakette.

Was wir machen

Befüllen, instand setzen, ehrlich beraten.

Nach jedem Einsatz, auch nach einem kurzen Sprühstoß, muss ein Feuerlöscher neu befüllt werden – der Restdruck reicht für den nächsten Brand nicht mehr. Ebenso, wenn das Löschmittel seine Haltbarkeit erreicht hat. Wir befüllen mit dem passenden Löschmittel, tauschen Dichtungen und Verschleißteile und prüfen den Behälter.

Lohnt sich eine Instandsetzung nicht mehr – bei alten oder beschädigten Geräten – sagen wir das ehrlich und bieten ein Neugerät an. Das Altgerät nehmen wir mit und entsorgen es fachgerecht. Vor Ort oder in der Werkstatt: je nach Problem beides möglich.

Rechtsgrundlagen: ÖNORM F 1053 (Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher), ÖNORM EN 3 (Anforderungen an tragbare Feuerlöscher), ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung für Betriebe, TRVB 124 F (Erste und erweiterte Löschhilfe).

Für Betriebe: Fehlende oder abgelaufene Prüfungen sind bei Begehungen und im Schadensfall ein Thema für Behörde und Versicherung. Ein Prüfprotokoll ist der einfachste Nachweis.

Wann befüllen

Drei Fälle, in denen der Löscher zu uns muss.

Nach jedem Einsatz

Auch nach einem kurzen Sprühstoß: Der Restdruck reicht für den nächsten Brand nicht mehr, Dichtungen und Ventil müssen kontrolliert werden.

Löschmittel abgelaufen

Schaum und andere Löschmittel haben eine Haltbarkeit – das Datum steht am Gerät oder im Prüfprotokoll. Danach: tauschen.

Prüfung nicht bestanden

Beschädigte Dichtung, Druckverlust, Korrosion: Was sich instand setzen lässt, setzen wir instand – was nicht mehr sicher ist, wird ersetzt. Nur nach Rücksprache.

Preise

Angebot vorab. Pro Gerät. Ohne versteckte Positionen.

Was eine Überprüfung oder Befüllung kostet, hängt von Anzahl und Art der Geräte, vom Löschmittel und von der Anfahrt ab – ein Betrieb mit dreißig Schaumlöschern ist anders zu kalkulieren als ein Haushalt mit einem. Deshalb nennen wir keinen Pauschalpreis, sondern machen Ihnen vorab ein schriftliches Angebot. Für das Angebot genügen Standort und ungefähre Anzahl der Geräte.

Angebot anfragen

  • Überprüfung pro Gerät – Prüfung nach ÖNORM F 1053, Plakette, Protokoll.
  • Befüllung je nach Löschmittel (Schaum, Pulver, CO₂) und Größe – inklusive Dichtungen und Funktionsprüfung.
  • Anfahrt in Vorarlberg und Tirol – im Angebot ausgewiesen, keine Überraschung auf der Rechnung.
  • Zusatzarbeiten (Ersatzteile, Austausch) nur nach Rücksprache.
  • Altgeräte nehmen wir mit und entsorgen sie fachgerecht.

Prüftermin oder Angebot?

Standort und ungefähre Anzahl Geräte genügen – den Rest klären wir am Telefon.